Teilnahmebedingungen am Wettbewerb

Teilnahmebedingungen am Wettbewerb „Ein Tag, Ein Stern“

Für die Teilnahme am Wettbewerb genügt es, wenn Sie bis spätestens zum 30. September 2021 :

  1. Die Website 1jour1etoile.lapintade.eu besuchen
  2. Sich dort registrieren, indem Sie unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Name, Vorname, Funktion und berufliche E-Mail-Adresse für gewerbliche Teilnehmer und private E-Mail-Adresse für Privatpersonen) das Formular ausfüllen und einen Zugang mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort einrichten
  3. Diese Registrierung über die Bestätigungs-Mail bestätigen, die Ihnen an die bei Ihrer Registrierung genannte Adresse zugesendet wird
  4. Ihre Kontaktdaten und sofern Sie ein gewerblicher Teilnehmer sind, auch die Kontaktdaten Ihres Arbeitsplatzes (Name und Adresse) angeben
  5. An dem Wettbewerb teilnehmen, indem Sie Ihr Perlhuhnrezept zusammen mit der Bezeichnung des Rezepts, der Liste der Zutaten, den einzelnen Schritten der Zubereitung und, wenn möglich, einem Foto des fertigen Gerichts einreichen
  6. Ihre Teilnahme durch die Zustimmung zu dem Reglement bestätigen.

Nach Ihrer Registrierung können Sie die Website mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort bis zum letztmöglichen Termin (30.09.2021 einschließlich) jederzeit erneut besuchen, um die Kontaktdaten Ihres Arbeitsplatzes einzugeben oder Ihr Rezept einzureichen

Zur Teilnahme an dem Wettbewerb ist jede erwachsene natürliche Person berechtigt, die im französischen Mutterland, in Deutschland und/oder Belgien einer beruflichen Tätigkeit im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung nachgeht (nachstehend der oder die gewerbliche(n) Teilnehmer“) oder die im französischen Mutterland, Deutschland und/oder Belgien ansässig ist (nachstehend bezeichnet als der oder die „nicht gewerbliche(n) Teilnehmer“) (nachstehend gemeinsam bezeichnet als der oder die Teilnehmer).

Jede Person (selber Name und/oder selbe E-Mail-Adresse) darf nur einmal teilnehmen. Es sind jedoch mehrere Teilnahmen je Arbeitsstelle zulässig.

Nach dem Ende des Wettbewerbs wird eine sich aus Nicolas Conraux und Mitgliedern des Comité Interprofessionnel de la Pintade zusammensetzende Jury die Gewinner ermitteln, indem sie unter den Rezepten, die im Rahmen des Wettbewerbs ordnungsgemäß eingereicht wurden, sechs Rezepte auswählt (nachstehend „die Gewinner“). Die Jury nimmt ihre Bewertung anhand der folgenden Kriterien vor, für die jeweils eine bestimmte Anzahl von Punkten vergeben wird, aus denen sich eine Anzahl von insgesamt maximal 20 Punkten ergibt :

  • Geschmackliche Bewertung, Geschmack insgesamt: 7 Punkte
  • Hervorhebung des Produkts: 7 Punkte
  • Originalität und Kreativität, optischer Eindruck: 3 Punkte
  • Formulierung des Rezepts und technische Machbarkeit: 3 Punkte

Gewinn des Wettbewerbs „Ein Tag, Ein Stern“

Gewinn des Wettbewerbs (nachstehend „der Gewinn“) ist ein exklusiver Tag mit dem Sternekoch Nicolas Conraux im Wert von 1 260 € inklusive Steuern.

Die Fahrtkosten der Gewinner werden gegen Vorlage der Belege bis zu einer Höhe von 500 € inkl. Steuern je Gewinner erstattet.

Der genaue Termin für diesen Tag wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Nicolas Conraux in Absprache mit den Gewinnern bestimmt.

Reglement des Wettbewerbs „Ein Tag, Ein Stern“

Artikel 1 – Veranstalter und Dauer des Wettbewerbs

Um die Bekanntheit des Perlhuhns zu fördern, veranstaltet das Comité interprofessionnel de la Pintade, ein Verein nach französischem Gesetz von 1901 mit Sitz im Maison de l'Agriculture – Rue Maurice Le Lannou - 35042 Rennes (Frankreich) Cedex CS 14226 - SIRET-Nr.: 411 177 181 00020 - APE-Code: 9112Z (nachstehend „der Veranstalter“), ab dem 15. März 2021 um 0.00 Uhr und bis zum 30. September 2021 um 23.59 Uhr (französische Zeit) (nachstehend die „Dauer des Wettbewerbs“) einen Wettbewerb ohne Kaufverpflichtung (nachstehend „der Wettbewerb“).

Artikel 2 – Ankündigung des Wettbewerbs

Angekündigt wird der Wettbewerb auf der Website und den Netzwerk- und Social-Media-Seiten des Veranstalters, bei Fach- und Verbrauchermessen und bei Werbekampagnen in der Fachpresse für Außer-Haus-Verpflegung sowie im Rahmen der auf diese Fachpresse abzielenden Pressearbeit.

Die Ankündigung erfolgt zudem insbesondere über die folgenden Medien und bei den folgenden Veranstaltungen :

  • Facebook, Instagram und Youtube
  • iauf der französischen und belgischen Website der Zeitschrift „L'Hôtellerie restauration“
  • auf der deutschen Website „Gastgewerbe“

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb auch über alle anderen Kommunikationsträger bekanntzumachen.

Artikel 3 – Teilnahmebedingungen

An dem Wettbewerb teilnehmen kann jede erwachsene natürliche Person :

  • die im französischen Mutterland, in Deutschland und/oder Belgien einer beruflichen Tätigkeit im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung nachgeht (nachstehend der oder die „gewerbliche(n) Teilnehmer“),
  • die im französischen Mutterland, in Deutschland und/oder Belgien ansässig ist/wohnt (nachstehend bezeichnet als der oder die „nicht gewerbliche(n) Teilnehmer“).

Nicht an dem Wettbewerb teilnehmen dürfen Minderjährige, Mitarbeiter des Veranstalters oder der an der Durchführung und/oder Bewerbung des Wettbewerbs beteiligten Unternehmen sowie ihre Familienmitglieder (Ehepartner, Lebenspartner, direkte Vorfahren oder Nachkommen).

Die Teilnahme an dem Wettbewerb setzt die unwiderrufliche und vorbehaltlose Zustimmung zu dem gesamten vorliegenden Reglement (nachstehend „das Reglement“) und den für in Frankreich organisierte Wettbewerbe geltenden Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsbestimmungen voraus.

Jede Person (selber Name und/oder selbe E-Mail-Adresse) darf nur einmal teilnehmen.

Jede Person, die gegen die Teilnahmebedingungen oder irgendeine andere im Reglement enthaltene Bestimmung verstößt, wird von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossenen und verliert ihren Anspruch auf den ihr gegebenenfalls zugesprochenen Gewinn. Der Veranstalter behält sich zudem das Recht auf die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen vor.

Der Teilnehmer wird auch dann von der Teilnahme an dem Wettbewerb ausgeschlossen, wenn sich herausstellt, dass der Wettbewerb durch Dritte gestört wird und er an diesen Machenschaften beteiligt war. Auch in diesem Fall behält sich der Veranstalter das Recht auf die Einleitung gerichtlicher Schritte vor.

Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, die Einhaltung des Reglements und die Identität der Teilnehmer bis zum Ende des Wettbewerbs jederzeit durch alle hierzu erforderlichen Kontrollen zu überprüfen.

Artikel 4 – Teilnahme

4.1. Für die Teilnahme an dem Wettbewerb muss der Teilnehmer :

  • während der Dauer des Wettbewerbs die über die Adresse 1jour1etoile.lapintade.eu erreichbare Website besuchen (nachstehend „die Website")
  • Sich durch Ausfüllen des Formulars und Angabe seiner Kontaktdaten (Name, Vorname, Funktion und berufliche E-Mail-Adresse für gewerbliche Teilnehmer und private E-Mail-Adresse für Privatpersonen) registrieren
  • Seine Registrierung über die Bestätigungs-Mail bestätigen, die ihm an die bei seiner Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zugesendet wird
  • An dem Wettbewerb teilnehmen, indem er, sofern er ein gewerblicher Teilnehmer ist, die Kontaktdaten seines Arbeitsplatzes (Name und Adresse) angibt und, unabhängig davon, ob er ein gewerblicher oder nicht gewerblicher Teilnehmer ist, ein Perlhuhnrezept zusammen mit der Bezeichnung des Rezepts, der Liste der Zutaten, der Hinweise für die Zubereitung und, wenn möglich, einem Foto des fertigen Gerichts einreicht
  • Seine Teilnahme durch die Annahme des Reglements bestätigen.

4.2. Jede Teilnahme mit fehlenden, falschen, unvollständigen, nicht lesbaren, fehlerhaften oder unzutreffenden Informationen und jede Teilnahme, die nach der Wettbewerbsdauer registriert oder während ihrer Bestätigung (auch aufgrund der Internetverbindung) unterbrochen wurde, wird als ungültig betrachtet und nicht berücksichtigt.

Jede Verwendung unterschiedlicher Adressen oder Identifizierungsangaben für ein und dieselbe Teilnahme wird als Betrugsversuch gewertet, der den endgültigen Ausschluss des Teilnehmers nach sich zieht.

Artikel 5 – Die Gewinne

Der Gewinn des Wettbewerbs (nachstehend „der Gewinn“) ist ein exklusiver Tag mit dem Sternekoch Nicolas Conraux im Wert von 1 260 Euro inklusive Steuern.

Die Fahrtkosten der Gewinner werden gegen Vorlage der Belege bis zu einer Höhe von 500 € inkl. Steuern je Gewinner erstattet.

Der genaue Termin für diesen Tag wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit von Nicolas Conraux in Absprache mit den Gewinnern bestimmt.

Artikel 6 – Ermittlung der Gewinner

Nach dem Ende des Wettbewerbs wird eine sich aus Nicolas Conraux und Mitgliedern des Comité Interprofessionnel de la Pintade zusammensetzende Jury die Gewinner (nachstehend „die Gewinner“) ermitteln, indem sie unter den Rezepten, die im Rahmen des Wettbewerbs ordnungsgemäß eingereicht wurden, sechs Rezepte auswählt:

  • 3 Rezepte der gewerblichen Teilnehmer
  • 3 Rezepte der nicht gewerblichen Teilnehmer.

Die Jury nimmt ihre Bewertung anhand der folgenden Kriterien vor, für die jeweils eine bestimmte Anzahl von Punkten vergeben wird, aus denen sich insgesamt eine Anzahl von bis zu 20 Punkten ergibt:

  • Geschmackliche Bewertung, Geschmack insgesamt: 7 Punkte
  • Hervorhebung des Produkts: 7 Punkte
  • Originalität und Kreativität, optischer Eindruck: 3 Punkte
  • Formulierung des Rezepts und technische Machbarkeit: 3 Punkte

Die Anzahl der Gewinner entspricht der Anzahl der ausgewählten Rezepte.

Die Gewinner werden vom Veranstalter durch eine an die bei der Anmeldung zum Wettbewerb angegebene E-Mail-Adresse versendete E-Mail benachrichtigt.

Artikel 7 – Überreichung der Gewinne

7.1. Um den Gewinn in Anspruch nehmen und die mit dieser Inanspruchnahme verbundenen Bedingungen klären zu können, muss jeder Gewinner innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der ihm per E-Mail zugesendeten Gewinnbenachrichtigung durch Beantwortung dieser Mail Kontakt zum Veranstalter aufnehmen.

Antwortet ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist von 10 Tagen oder verzichtet er ausdrücklich auf den Gewinn, so verliert er jeden diesbezüglichen Anspruch, ohne den Veranstalter in irgendeiner Weise hierfür haftbar machen zu können.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Gewinn gegebenenfalls einem anderen Teilnehmer zuzusprechen, ohne hierfür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden zu können.

7.2. Die Teilnehmer haben keine Möglichkeit, den Gewinn aus irgendeinem Grunde zu beanstanden oder seinen Austausch oder Ersatz zu verlangen.

Für Fälle höherer Gewalt sowie für alle anderen sich dem Willen des Veranstalters entziehenden Gründe behält dieser sich das Recht vor, den zugesprochenen Gewinn durch einen anderen vergleichbaren Gewinn zu ersetzen.

Die Teilnehmer können keine Ersatzleistung und keinen finanziellen Gegenwert für den Gewinn verlangen

Der Gewinn ist an die Person des Gewinners gebunden und kann nicht an einen oder mehrere Dritte zugeteilt oder veräußert werden

7.3. Abgesehen von dem in Artikel 5 genannten Gewinn gewährt der Veranstalter keine weiteren Leistungen und Garantien.

Vom Gewinner gegebenenfalls aufgewendete weitere Kosten sind ausschließlich von ihm selbst zu tragen.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für eine mögliche Unzufriedenheit des Gewinners mit dem Gewinn oder für irgendwelche im Zusammenhang mit dem Gewinn auftretenden Probleme.

nsbesondere haftet er weder für eine mögliche Abweichung der Qualität des Gewinns von der angekündigten oder vom Gewinner erwarteten Qualität noch für die Bedingungen der Gewinnüberreichung und auch nicht für etwaige dem Gewinner entstandene oder von ihm verursachte Schäden jedweder Art (Körperschaden, immaterieller Schaden, Sachschaden usw.).

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Gewinner den Gewinn ohne jede Haftung und ohne Anspruch auf irgendeinen Schadensersatz nicht auszuhändigen, wenn sich herausstellt, dass der Gewinner betrogen oder die Bedingungen des Reglements nicht eingehalten hat.

Artikel 8 – Internet

Der Veranstalter erinnert die Teilnehmer an die Besonderheiten und Grenzen des Internets und haftet nicht für irgendwelche Folgen, die sich möglicherweise aus einer über die Website erfolgenden Verbindung der Teilnehmer mit dem Internet ergeben.

Der Veranstalter kann auch nicht haftbar gemacht werden, wenn technische oder insbesondere auf eine Überlastung des Netzes zurückzuführende Probleme einen oder mehrere Teilnehmer daran hindern, die Website zu erreichen und dort an dem Wettbewerb teilzunehmen.

Der Veranstalter haftet nicht für eine unsachgemäße Verwendung des Computers oder für bei der Nutzung des Computers, des Internetzugangs, des Telefonnetzes oder jeder anderen technischen Verbindung auftretende Probleme (insbesondere haftet er weder für irgendwelche materiellen oder immateriellen Schäden, die den Teilnehmern selbst oder an ihrer Hardware und den darauf gespeicherten Daten entstehen noch für alle sich daraus für die Teilnehmer ergebenden persönlichen, beruflichen oder geschäftlichen Folgen).

Der Veranstalter haftet auch nicht für Verzögerungen oder Fehler bei der Übermittlung von E-Mails (oder für durch Spamfilter verursachte Probleme).

Artikel 9 – Personenbezogene Daten

Bei den vom Veranstalter erhobenen personenbezogenen Daten der Teilnehmer handelt es sich um die Daten, die bei der Teilnahme am Wettbewerb und gegebenenfalls bei der Organisation und der Aushändigung des Preises erhoben werden.

Diese Daten werden ausschließlich für die Verwaltung des Wettbewerbs und die Werbung für diesen Wettbewerb verwendet. Sie sind für den Veranstalter bestimmt, der sie jedoch — ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbs und zum ausschließlichen Zweck seiner Verwaltung — an Dritte übermitteln kann.

In diesem Zusammenhang ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass sein Name und Vorname ohne Anspruch auf irgendeine diesbezügliche Vergütung auf der Website und den Netzwerk- und Social-Media-Seiten, bei Fach- und Verbrauchermessen und bei Werbekampagnen in der Fachpresse für Außer-Haus-Verpflegung sowie im Rahmen der für diese Fachpresse bestimmten Pressearbeit und bei der Bewerbung des Wettbewerbs durch den Veranstalter genannt werden dürfen.

Diese Daten dürfen zu keinen anderen Zwecken verwendet werden und werden mit Ausnahme der Daten, deren Mindestspeicherdauer sich aus einer gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Bestimmung ergibt oder durch das Erlöschen einer Verjährungsfrist bedingt ist, nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung dieser Zwecke erforderlich ist.

Vorbehaltlich des ausdrücklichen Einverständnisses der Teilnehmer kann der Veranstalter die sie betreffenden Informationen nutzen, um ihnen einen besseren Service anzubieten und sie über neue für sie möglicherweise interessante Produkte und Angebote informieren zu können.

Als Datenschutzbeauftragter wurde Herr Jean Louis Zwick benannt, der unter der folgenden Adresse erreichbar ist: contactlapintade@gmail.com

Der Teilnehmer wird darauf hingewiesen, dass er über ein Auskunftsrecht verfügt und das Recht auf Berichtigung, Übertragbarkeit und Löschung der ihn betreffenden Daten, auf Widerspruch gegen diese Daten und auf eine Beschränkung ihrer Verarbeitung besitzt.

Der Teilnehmer kann diese Rechte durch eine schriftliche Anfrage an contactlapintade@gmail.com wahrnehmen.

Er ist auch berechtigt, sich jederzeit an die zuständige französische Datenschutzbehörde CNIL zu wenden.

Die erhobenen Daten sind für die Teilnahme an dem Wettbewerb zwingend erforderlich. Deshalb wird davon ausgegangen, dass ein Teilnehmer seine Teilnahme zurückzieht, wenn er vor dem Ende des Wettbewerbs sein Recht auf Löschung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten wahrnimmt.

Artikel 10 – Verwendung des Rezepts und seines Fotos

Der Teilnehmer berechtigt den Veranstalter dazu, die Bezeichnung des Rezepts, die Liste der Zutaten, die dazugehörende Beschreibung und gegebenenfalls das Foto, welche er bei seiner Teilnahme an dem Wettbewerb gemäß Artikel 4.1 des Reglements übermittelt hat, in jedweder Form und auf jedwedem Träger (und insbesondere auf der Website, den Netzwerk- und Social-Media-Seiten des Veranstalters, bei Fach- und Verbrauchermessen, bei Werbekampagnen in der Fachpresse für Außer-Haus-Verpflegung und allgemeinen Presse sowie für die sich an diese Fach- und Allgemeinpresse richtende Pressearbeit) zur Bewerbung des Wettbewerbs zu verwenden, wiederzugeben und abzubilden.

Diese Genehmigung wird für die gesamte gesetzliche Dauer des Bestehens der Urheberrechte für eine weltweite Verwertung gewährt.

In diesem Zusammenhang verzichtet der Teilnehmer darauf, irgendwelche Rechte an dem von ihm eingereichten Rezept und Foto geltend zu machen und irgendeinen diesbezüglichen Regress gegen den Veranstalter auszuüben.

Darüber hinaus garantiert er dem Veranstalter, dass mit dem Rezept und/oder dem Foto keine Urheberrechte und insbesondere keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt werden. Gegenüber dem Veranstalter haftet er für alle etwaigen Regresse und Klagen natürlicher oder juristischer Personen, die der Meinung sind, irgendwelche Rechte an dem Rezept oder Foto geltend machen zu können.

Artikel 11 – Änderung und Einstellung des Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb ohne die Leistung irgendeiner Entschädigung zu verkürzen, aufzuschieben, zu ändern, zu verlängern, zu unterbrechen oder ganz einzustellen, ohne hierfür in irgendeiner Weise haftbar gemacht werden zu können.

Artikel 12 – Zugang zum Reglement und Änderungen des Reglements

Das Reglement wird für Frankreich bei dem unter der Adresse 17 Quai Lamartine – BP 40432 – 35104 Rennes Cedex 3 ansässigen Gerichtsvollzieher Da Silva hinterlegt.

Es ist online auf der Website verfügbar.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Reglement jederzeit durch einen für Frankreich in der Kanzlei des Gerichtsvollziehers Da Silva hinterlegten Nachtrag zu ändern.

Die neue Version des Reglements wird dann auf der Website veröffentlicht.

Die für Frankreich in der Kanzlei des Gerichtsvollziehers hinterlegte Version des Reglements hat Vorrang vor jeder anderen Version.

Artikel 13 : Geltendes Recht

Das Reglement unterliegt französischem Recht.